Hausordnung

Liebe Patientin, lieber Patient, die Krankenhausleitung begrüßt Sie herzlich im Kreiskrankenhaus Osterholz und wünscht Ihnen eine baldige Genesung.

Die Pflege und Behandlung kranker Menschen, verbunden mit dem Aufenthalt in der für sie fremden Umgebung, setzen auch ein entsprechendes Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme der Patientinnen und Patienten selbst, ihrer Besuchenden und der sie behandelnden und betreuenden Personen voraus. Diesem Ziel dient diese Hausordnung. Sie gilt für alle Patientinnen und Patienten sowie Besuchende, die sich im Krankenhaus aufhalten. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung sind die Krankenhausleitung sowie die Pflegedienstleitung berechtigt, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

1. Geltungsbereich

Mit Abschluss des Behandlungsvertrages erkennen Sie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sowie diese Hausordnung an. Auch für Besuchende sowie sonstige Personen, die sich im Krankenhausbereich aufhalten, ist unsere Hausordnung verbindlich. Den Anordnungen des Krankenhauspersonals ist Folge zu leisten. Besondere Vorkommnisse sind der Krankenhausleitung sowie der Pflegedienstleitung zu melden.

2. Allgemeine Verpflichtung

Anwesenheit im Zimmer: Wir bitten Sie, sich während der ärztlichen Visiten und zur Ausführung von Behandlungsmaßnahmen in Ihrem Patientenzimmer aufzuhalten. Beim Verlassen der Station ist es erforderlich, sich bei dem zuständigen Pflegepersonal abzumelden.

Einhaltung der Ruhezeiten: Von 13:00 bis 14:00 Uhr und von 22:00 bis 6:00 Uhr ist Ruhezeit. Während der Ruhezeiten bitten wir Sie, auf Besuch zu verzichten.

Besuchszeiten: Unsere Besuchszeiten sind von 11:00 bis 19:00 Uhr festgelegt. In begründeten Ausnahmefällen kann die Ärztin/der Arzt eine Besuchserlaubnis auch innerhalb der Ruhezeiten erteilen.

Betriebs- und Wirtschaftsräume: Betriebs- und Wirtschaftsräume dürfen nur von befugtem Krankenhauspersonal betreten werden.

Verlassen des Krankenhausgeländes: Wenn Sie das Krankenhausgelände vorübergehend verlassen wollen oder müssen, benötigen Sie in jedem Fall die Genehmigung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes. Sollten Sie sich eigenmächtig vom Krankenhausgelände entfernen, haften wir nicht für die entstehenden Folgen.

Hygiene: Bitte denken Sie bei der Benutzung der verschiedenen Einrichtungen (Sanitär-, Aufenthaltsräume usw.) daran, den Ort möglichst so zu verlassen, wie Sie ihn vorzufinden wünschen.

Genuss- und Rauschmittel: Wir sind ein gesundheitsförderndes Krankenhaus. Das Rauchen ist grundsätzlich im Kreiskrankenhaus Osterholz und auch auf dem gesamten Außengelände nicht gestattet. Eine Ausnahme ist der Raucherpavillon am Parkplatz neben dem Haupteingang. Dies gilt auch für E-Zigaretten u. ä. Das Konsumieren von Cannabis ist in sämtlichen Räumlichkeiten sowie auf dem gesamten Gelände des Krankenhauses (auch in den ausgewiesenen Raucherbereichen) ausdrücklich untersagt.

Rundfunk und Fernsehen: Die Benutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) ist kostenlos. Der Einsatz eigener Geräte ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht gestattet.

Wertsachen: Wir empfehlen Ihnen, keine größeren Geldbeträge und Wertsachen im Krankenhaus aufzubewahren. Bei Diebstahl übernehmen wir keine Haftung. Bei Patientinnen und Patienten, die in einem nicht ansprechbaren Zustand eingeliefert werden, wird vom Aufnahmepersonal mit einem Zeugen festgestellt und schriftlich dokumentiert, welche Wertsachen bei der Aufnahme vorhanden waren. Sie werden der nachbetreuenden Station übergeben.

Fundsachen und zurückgelassene Gegenstände bitten wir, dem Pflegepersonal oder der Verwaltung zu übergeben.

Brandgefahr: Das Entfachen von Feuer, wie zum Beispiel das Anzünden von Kerzen, ist auf dem gesamten Krankenhausgelände untersagt. Die Zimmer sind mit Rauchmeldern ausgestattet.

Medikamente: Alle für Sie notwendigen Arzneimittel verordnet die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt. Bitte nehmen Sie keine anderen Medikamente oder Heilmittel ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer zuständigen Ärztin/Ihrem zuständigen Arzt ein.

Infektionen: Wenn bei der Aufnahme eine Infektionskrankheit bekannt ist, muss diese dringend dem medizinischem Personal mitgeteilt werden. Angeordneten Isoliermaßnahmen ist Folge zu leisten.

3. Krankenhauseinrichtung/Gebrauchsutensilien

Einrichtungsgegenstände: Bitte behandeln Sie alle Einrichtungsgegenstände sorgsam. Vermeiden Sie das Umstellen oder Auswechseln von Einrichtungsgegenständen. Behandlungsgeräte dürfen nur vom Personal bedient werden. Schuldhafte Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz. Bei Schäden oder Funktionsstörungen im Haus ist das Personal zu verständigen.

Gebrauchsutensilien: Alle Gebrauchsutensilien, die vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt werden, sind bei Entlassung zurückzugeben.

4. Verkehr und Hubschrauber auf dem Krankenhausgelände

Parken: Das Parken vor den Krankenhauseingängen ist nicht gestattet. Nutzen Sie bitte unsere ausgeschilderten Parkplätze. In den Park- und Halteverbotszonen abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Dieses gilt auch für unberechtigt parkende Fahrzeuge.

Hubschrauberlandeplatz: Vor dem Haupteingang befindet sich der Hubschrauberlandeplatz. Wenn ein Hubschrauber landet, wird die Haupteingangstür geschlossen. Um den Ablauf für das medizinische Personal reibungslos zu gestalten, meiden Sie bitte während eines Einsatzes diesen Bereich. Der Hubschrauberlandeplatz darf ausschließlich von entsprechendem Personal betreten werden.

Allgemeine Verkehrsregeln: Auf dem gesamten Krankenhausgelände gilt die Straßenverkehrsordnung.

5. Sonstiges

Seelsorgerliche Betreuung: Auf Wunsch kann jede Patientin und jeder Patient Seelsorge in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie, auf die religiösen Wünsche und Empfindungen gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

Film- und Fotoaufnahmen: Professionelle Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen immer der vorherigen Erlaubnis der Krankenhausleitung sowie der betreffenden Patientinnen und Patienten. Das Filmen oder Fotografieren von Patientinnen und Patienten, Personal oder Krankenhausausstattung ist ansonsten generell verboten.

Nutzung von Mobilgeräten: In den Patientenzimmern und den öffentlichen Bereichen ist die Nutzung von Mobiltelefonen gestattet. Bitte nehmen Sie bei Telefonaten in Patientenzimmern Rücksicht auf andere Patientinnen und Patienten. Zur Vermeidung von externen Störquellen beim Einsatz von Medizingeräten ist der Gebrauch von Mobiltelefonen in den Behandlungsbereichen des Krankenhauses untersagt.

Verbot von Sammlungen sowie von gewerblicher und parteipolitischer Betätigung: Um unsere Patientinnen und Patienten vor Belästigungen zu schützen, gilt auf dem Gelände des Krankenhauses ein generelles Verbot für Werbung, Hausieren, Betteln, Sammlungen jeglicher Art, Verteilung von Schriften sowie für die Abhaltung von parteipolitischen Aktionen.

Ausnahmesituationen/technische Hinweise: Das Kreiskrankenhaus ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Sollte ein Alarmfall vorliegen, begeben Sie sich bitte in Ihr Patientenzimmer bzw. folgen Sie den Anweisungen des Personals. Die Benutzung der Aufzüge ist während und nach einem Feueralarm nicht gestattet.

Haustiere: Aus hygienischen Gründen sind Haustiere in den Räumen des Krankenhauses nicht zugelassen, auf dem Gelände müssen Sie angeleint sein.

6. Anregungen und Wünsche

Anregungen, Wünsche oder Kritik: Alle Mitarbeitenden des Kreiskrankenhauses sind ständig bemüht, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Wünsche, Anregungen und Kritikpunkte nehmen wir gerne entgegen. Sie geben uns damit die Gelegenheit, Verbesserungen vorzunehmen. Teilen Sie uns Ihre Anregungen gerne auf dem Patientenfragebogen mit. Wenn Sie Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen möchten, können Sie sich gerne an die Stationsleitungen, die Pflegedienstleitung oder auch an das Sekretariat der Krankenhausleitung wenden. Oftmals können so auf kurzem Weg Unzufriedenheiten geklärt und Lösungen gefunden werden.

Patientenfürsprecherinnen: Möchten Sie Ihr Anliegen lieber mit einer neutralen Person besprechen, wenden Sie sich gerne an unsere Patientenfürsprecherinnen Susanne Claus oder Barbara Hillmann:

Sprechzeiten: Donnerstag: 09:00-16:00
T 04791/803-382

Zum Schluss

Liebe Patientin, lieber Patient, wir hoffen, dass die Einhaltung dieser Hausordnung zu einem harmonischen Miteinander auf der Basis gegenseitiger Rücksichtnahme beiträgt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Krankenhausleitung, Stand April 2024