Ihr Aufenthalt
Kaum jemand sieht einem bevorstehenden Krankenhausaufenthalt gelassen entgegen. Dennoch ist er manchmal unvermeidlich. Wir setzen alles daran, unseren Patienten den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten – egal ob stationär, ambulant oder mit Kind
Wir möchten, dass unsere Patientinnen und Patienten sich bei uns gut aufgehoben und wohlfühlen. Das Kreiskrankenhaus Osterholz ist deshalb ein beschützender und geschützter Raum. Die aktualisierte Hausordnung regelt wesentliche Rahmenbedingungen für den Aufenthalt unserer Patientinnen und Patienten im Hause.
Stationär
Stationäre Behandlungen beginnen stets mit den Aufnahmeformalitäten und einer eingehenden Untersuchung. Die Anmeldung geschieht in der Patientenaufnahme direkt gegenüber von unserem Empfang. Und unser Team am Empfang ist für Sie da, egal ob Sie jemanden sprechen möchten oder Fragen haben. Hier können Sie auch gleich Telefon und Fernseher auf Ihrem Zimmer anmelden. Die Einweisung des Hausarztes enthält bereits viele wichtige Informationen für uns. Dennoch müssen wir Ihnen bei der Aufnahme einige persönliche Fragen stellen, die uns die medizinische, pflegerische und administrative Arbeit erleichtern.
Untersuchungen
Nach den Eingangsuntersuchungen begleiten wir unsere Patienten auf ihre Station und machen sie mit dem Pflegepersonal und den Ärzten sowie den räumlichen Begebenheiten bekannt. Gelegentlich ist es nötig, bereits an anderer Stelle durchgeführte Untersuchungen nochmals zu wiederholen – dadurch stellen wir tagesaktuelle Befunde sicher. Auch kann es sein, dass wir Sie bereits vor der stationären Aufnahme zu einem oder zwei Terminen in das Krankenhaus einbestellen, um z.B. Laboruntersuchungen, Röntgenaufnahmen oder auch Narkosegespräche durchzuführen. Dies dient vor allem dazu, den Krankenhausaufenthalt für Sie so kurz wie möglich zu gestalten.
Ihre Entlassung
Wir freuen uns, wenn wir unsere Patienten nach einem erfolgreichen und hoffentlich angenehmen Aufenthalt wieder nach Hause entlassen dürfen. Zuvor sollten Sie zu Ihrer Sicherheit ein ausführliches Gespräch mit dem Pflegepersonal und den zuständigen Ärzten führen. Danach wird Ihnen ein Entlassungsbrief ausgestellt, der alle wichtigen Informationen für die weitere Behandlung enthält. Entweder wird er Ihnen überreicht oder von uns so schnell wie möglich an den weiterbehandelnden Arzt geschickt. Bei dieser Gelegenheit werden auch mitgebrachte Unterlagen, wie zum Beispiel Röntgenaufnahmen, wieder ausgehändigt.
Am Tag der Entlassung sind Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Station gern bei der Erledigung der anfallenden Formalitäten behilflich. Zum Abschied melden Sie das Telefon am Empfang ab und begleichen die Rechnung über die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu den Aufenthaltskosten. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, reichen wir die Rechnung über den gesetzlichen Eigenanteil und eventuelle Wahlleistungen (Zimmer oder Chefarztbehandlung) automatisch auf dem Postwege nach.
Mit welchen Zuzahlungen müssen Sie rechnen?
Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung fällt eine gesetzliche Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr an. Diese Selbstbeteiligung wird bei der Entlassung fällig und kann am Empfang in der Eingangshalle bezahlt werden. Falls dies nicht möglich ist, schicken wir Ihnen die Abrechnung Ihres Eigenanteils nach Hause.
Ambulant
In unseren Sprechstunden und Facharztpraxen bieten wir Ihnen ein umfassendes ambulantes Angebot. Darüber hinaus sind wir in den Notfallambulanzen und der Unfallambulanz rund um die Uhr für Sie da.
Ambulante Operationen
Viele operative Eingriffe sind heute ambulant möglich. Nach ihnen können Sie gut versorgt wieder nach Hause zurückkehren. Vor der Behandlung oder Operation werden Ihnen alle Einzelheiten und mögliche Besonderheiten von unseren Ärzten ausführlich erläutert.
Weitere wichtige Informationen zu ambulanten Operationen können Sie hier als PDF herunterladen.
Mit Kind
Ein Aufenthalt in einem Krankenhaus stellt für Kinder oft eine große Belastung dar. Daher ist es sehr wichtig, dass Eltern ihre Kinder frühzeitig und behutsam darauf vorbereiten. Für uns ist es ganz selbstverständlich, dass Eltern rund um die Uhr bei ihrem Kind sein können. Hierfür bieten wir Ihnen unsere Familienzimmer an. Die Kosten für die Begleitung eines Kindes sind über den Kostensatz des Kindes automatisch mit abgedeckt.