Ärztliche Weiterbildung in der Inneren Medizin

Wöchentlich am Dienstag finden abteilungsinterne Weiterbildungen statt, verbunden mit einem ‚Arbeitsessen’. Externe Weiterbildungen zur Rettungs- und Notfallmedizin sowie in der Ultraschalldiagnostik werden gefördert.

Die Innere Abteilung hatte bis zum 31.03.2023 eine Weiterbildungsermächtigung im Umfang von 48 Monaten inklusive der nicht-speziellen internistischen Intensivmedizin. Aufgrund eines Chefarztwechsels zum 01.04.2023 musste eine neue Weiterbildungsermächtigung beantragt werde. Diese wird grundsätzlich vorläufig für die Dauer von 18 Monaten erteilt. Zum Ende des 18-Monats-Zeitraums wird durch die Ärztekammer über den endgültigen Umfang der Weiterbildungsermächtigung unter Berücksichtigung des veränderten Behandlungsspektrums entschieden.